Желаю развестись с ббж.....
Мой случай:
он и она русского гражданства
он ополнительно имеет немецкое гражданство
Брак заключался в декабре 2012 в Дании
Она проживает уже почти год в рашке
думаю нужно решить:
1.) какой суд отвественный (in welchem Gericht soll der Scheidungsatnrag eingereicht werdsen, D oder RU?)
2.) какое право для развода будет применено (D, RU?)
пока нашёл такое:
1.)
а приори :
Ein Scheidungsantrag in Deutschland ist nur dann möglich, wenn nicht bereits im Ausland ein Scheidungsantrag gestellt wurde.
далее:
Welches Gericht ist zuständig?
Außerhalb der EU
Besteht kein Bezug zu einem EU-Land, sondern zu einem anderen Staat, zum Beispiel den USA oder der Türkei, so stellt sich die Lage anders dar.
Statt der o.g. EU-Verordnung richtet sich die Gerichtszuständigkeit dann jeweils nach dem nationalen Recht der einzelnen Länder.
In Deutschland ist sie zum Beispiel im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen FamFG geregelt. § 98 FamFG führt vier Fälle auf, in denen ein deutsches Gericht für eine internationale Scheidung zuständig ist:
-- Ein Gatte einer binationalen Ehe ist Deutscher oder war es zumindest bei der Eheschließung.
-- Beide Ehegatten leben im Inland.
-- Ein Ehegatte hat gar keine Staatsangehörigkeit, wohnt aber in Deutschland.
-- Lebt nur einer der Gatten im Inland, ist grundsätzlich ebenfalls ein deutsches Gericht zuständig. Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich dann, wenn die Scheidung in keinem der Länder anerkannt würde, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen.
2.)
ещё интеренсо:
Welches Scheidungsrecht gilt?
Ob ein in- oder ausländisches Gericht zuständig ist, sagt noch nichts darüber aus, welches Scheidungsrecht für das Verfahren gilt. Scheidungsverfahren können von Land zu Land teils stark voneinander abweichen.
Dies kann für Ehepaare Vor- oder Nachteile mit sich bringen.
Oft können sie das Scheidungsrecht aber auch wählen.
Für die Frage, welches Scheidungsrecht das zuständige Gericht anzuwenden hat, ist wieder danach zu differenzieren, um welche Länder es sich konkret handelt.
Außerhalb von Rom III (ROM 3 -->16 europäische Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgaren, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn)
In Fällen, in denen die Rom III-Verordnung nicht greift, weil kein Bezug zu einem der genannten Länder besteht, richtet sich die Frage des anzuwendenden Rechts nach dem so genannten internationalem Privatrecht.
Ein solches gibt es in den meisten Ländern. In Deutschland ist es im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt.
a) Rechtswahl ist eingeschränkt
Auch nach dem EGBGB ist eine Rechtswahl möglich. Diese unterliegt aber Einschränkungen:
Hat ein Gatte mehrere Staatsangehörigkeiten, so kann das Paar das Recht eines dieser Staaten wählen, wenn ihm auch der andere Ehegatte
angehört.
Gatten einer binationalen Ehe können auch das Recht des Staates wählen, dem nur ein Ehegatte angehört. Das ist in zwei Fällen möglich: Erstens
dann, wenn keiner von ihnen dem Staat angehört, in dem beide leben. Oder zweitens, in dem Fall, dass beide nicht in demselben Staat wohnen.
Wichtig:
Haben die Ehegatten dieselbe Staatsangehörigkeit oder hatten sie diese während der Ehe und einer von ihnen besitzt sie auch weiterhin, so kann keine Rechtswahl getroffen werden! Vielmehr gilt dann automatisch das Recht des betreffenden Staates.
Treffen die Gatten keine Wahl, so gilt vorrangig das Recht des Staates:
-- dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten haben oder während der Ehe hatten, wenn einer von ihnen sie weiterhin besitzt. Wie oben gesagt, ist in diesem Fall auch schon gar keine Rechtswahl möglich.
Nachrangig gilt das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten leben oder während der Ehe zuletzt gelebt haben, wenn einer von ihnen immer noch dort wohnt
------------------------------------------
Как я это понял:
у нас даже нет выбора -- разводится через суд в германии, тут подават мне заявление исполъзуя русское право на развор.
Логично что всеми переводами бумаг и трансфером этих бумаг мне надо будет заниматься
Пока всё.
Буду рад иным мыслям
Мой случай:
он и она русского гражданства
он ополнительно имеет немецкое гражданство
Брак заключался в декабре 2012 в Дании
Она проживает уже почти год в рашке
думаю нужно решить:
1.) какой суд отвественный (in welchem Gericht soll der Scheidungsatnrag eingereicht werdsen, D oder RU?)
2.) какое право для развода будет применено (D, RU?)
пока нашёл такое:
1.)
а приори :
Ein Scheidungsantrag in Deutschland ist nur dann möglich, wenn nicht bereits im Ausland ein Scheidungsantrag gestellt wurde.
далее:
Welches Gericht ist zuständig?
Außerhalb der EU
Besteht kein Bezug zu einem EU-Land, sondern zu einem anderen Staat, zum Beispiel den USA oder der Türkei, so stellt sich die Lage anders dar.
Statt der o.g. EU-Verordnung richtet sich die Gerichtszuständigkeit dann jeweils nach dem nationalen Recht der einzelnen Länder.
In Deutschland ist sie zum Beispiel im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen FamFG geregelt. § 98 FamFG führt vier Fälle auf, in denen ein deutsches Gericht für eine internationale Scheidung zuständig ist:
-- Ein Gatte einer binationalen Ehe ist Deutscher oder war es zumindest bei der Eheschließung.
-- Beide Ehegatten leben im Inland.
-- Ein Ehegatte hat gar keine Staatsangehörigkeit, wohnt aber in Deutschland.
-- Lebt nur einer der Gatten im Inland, ist grundsätzlich ebenfalls ein deutsches Gericht zuständig. Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich dann, wenn die Scheidung in keinem der Länder anerkannt würde, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen.
2.)
ещё интеренсо:
Welches Scheidungsrecht gilt?
Ob ein in- oder ausländisches Gericht zuständig ist, sagt noch nichts darüber aus, welches Scheidungsrecht für das Verfahren gilt. Scheidungsverfahren können von Land zu Land teils stark voneinander abweichen.
Dies kann für Ehepaare Vor- oder Nachteile mit sich bringen.
Oft können sie das Scheidungsrecht aber auch wählen.
Für die Frage, welches Scheidungsrecht das zuständige Gericht anzuwenden hat, ist wieder danach zu differenzieren, um welche Länder es sich konkret handelt.
Außerhalb von Rom III (ROM 3 -->16 europäische Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgaren, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn)
In Fällen, in denen die Rom III-Verordnung nicht greift, weil kein Bezug zu einem der genannten Länder besteht, richtet sich die Frage des anzuwendenden Rechts nach dem so genannten internationalem Privatrecht.
Ein solches gibt es in den meisten Ländern. In Deutschland ist es im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt.
a) Rechtswahl ist eingeschränkt
Auch nach dem EGBGB ist eine Rechtswahl möglich. Diese unterliegt aber Einschränkungen:
Hat ein Gatte mehrere Staatsangehörigkeiten, so kann das Paar das Recht eines dieser Staaten wählen, wenn ihm auch der andere Ehegatte
angehört.
Gatten einer binationalen Ehe können auch das Recht des Staates wählen, dem nur ein Ehegatte angehört. Das ist in zwei Fällen möglich: Erstens
dann, wenn keiner von ihnen dem Staat angehört, in dem beide leben. Oder zweitens, in dem Fall, dass beide nicht in demselben Staat wohnen.
Wichtig:
Haben die Ehegatten dieselbe Staatsangehörigkeit oder hatten sie diese während der Ehe und einer von ihnen besitzt sie auch weiterhin, so kann keine Rechtswahl getroffen werden! Vielmehr gilt dann automatisch das Recht des betreffenden Staates.
Treffen die Gatten keine Wahl, so gilt vorrangig das Recht des Staates:
-- dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten haben oder während der Ehe hatten, wenn einer von ihnen sie weiterhin besitzt. Wie oben gesagt, ist in diesem Fall auch schon gar keine Rechtswahl möglich.
Nachrangig gilt das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten leben oder während der Ehe zuletzt gelebt haben, wenn einer von ihnen immer noch dort wohnt
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Как я это понял:
у нас даже нет выбора -- разводится через суд в германии, тут подават мне заявление исполъзуя русское право на развор.
Логично что всеми переводами бумаг и трансфером этих бумаг мне надо будет заниматься
Пока всё.
Буду рад иным мыслям
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