Ausgaben für die Altersvorsorge sind ebenfalls abzugsfähig, so etwa für eine Riester-Rente, Betriebsrente oder andere private Altersvorsorge. Als Altersvorsorge gelten auch Ausgaben für eine Immobilie, insbesondere für Darlehenszinsen und -tilgung. Abzugsfähig sind zudem Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung.
линк. https://www.anwalt.de/rechtstipps/un...gt_126711.html
В инетеесть все, вплоть до судебных постановлений..
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